Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften (einschliesslich Warentermingeschäften)
Jedes Börseninvestment ist mit besonderen Risiken behaftet. Bei Termingeschäften, wie dem Handel mit Optionen und Futures, dem Handel in FOREX sowie mit dem Handel mit Contracts for Difference (CFDs) ist immer ein Totalverlust des Kapitaleinsatzes möglich.
Bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Finanztermingeschäft eingehen will, muss über die hohen Risiken bei Finanztermingeschäften informiert sein.
In dem Begriff “Finanztermingeschäfte“ sind im Folgenden immer auch Warentermingeschäfte mit eingeschlossen.
A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften
(einschließlich Warentermingeschäfte)
Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 37d Abs.1) sieht vor, dass wir Sie über die nachfolgenden Risiken informieren:
Verfall oder Wertminderung
Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, je größer kann Ihr Risiko sein.
Unkalkulierbare Verluste
Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.
Fehlende Absicherungsmöglichkeiten
Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollten (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden.
Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselschwankungen
Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie fuer Ihr Finanztermingeschaeft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschaeft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprueche auf auslaendische Waehrung oder eine Rechnungseinheit lauten.
B. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten
I. Kauf von Optionen
1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle
D a s G e s c h ä f t : Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.
Ihr Risiko : Eine Kursveränderung der Basiswerte, also z.B. der Aktie oder einer Ware, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht aendert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Haeufigkeit und Intensitaet der Preisschwankungen des Basiswertes) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option koennen Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht oder verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfaellt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten.
2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte
D a s G e s c h ä f t : Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.
I h r R i s i k o : Auch diese Option unterliegt zunaechst der unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neu Risiken ein:
Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit ueber Ihrem urspruenglichen Einsatz – das ist der fuer die Option gezahlte Preis – liegen. Sodann treffen Sie zusaetzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschaeften mit Erfüllung per Termin.
3. Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte
D a s G e s c h ä f t : Beim Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte erwerben Sie das Recht, zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.B. Kaffee- oder Weizenkontrakte, verpflichten.
I h r R i s i k o : Auch diese Option unterliegt den unter Punkt B. I Abs. 1. und Abs. 2. genannten Risiken. Zusaetzlich koennen noch erhebliche Risiken aus den nachfolgend unter D. beschriebenen Warentermingeschaeften bei Lieferungsverpflichtung oder Andienung des der Option zugrunde liegenden Warenterminkontraktes hinzukommen, die weit ueber Ihren urspruenglichen Einsatz hinaus gehen koennen.
II. Verkauf von Optionen und Finanztermingeschaeften mit Erfuellung per Termin
1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle
D a s G e s c h ae f t : Als Verkaeufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkaeufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeuebt wird.
I h r R i s i k o : Steigen die Kurse, muessen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst spaeter erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich ueber dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit ueber von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Faelligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall koennen Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen muessen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht moeglich ist.
Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschuetzt. Werden aber diese Werte fuer die Laufzeit Ihres Finanztermingeschaeftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, koennen Sie waehrend dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierueber nicht verfuegen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.
2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen,
Waren oder Edelmetalle
D a s G e s c h ae f t : Als Kaeufer per Termin oder als Verkaeufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.
I h r R i s i k o : Auch bei sinkenden Kursen muessen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit ueber eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Ware nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umstaenden keinen oder nur schwer einen Kaeufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlaegen moeglich sein.
3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte
D a s G e s c h ae f t : Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.
I h r R i s i k o : Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeuebt werden, so laufen Sie das erhebliche Risiko eines Verkaeufers oder Kaeufers per Termin, wie es unter Punkt B. II Abs. 1 und Abs 2. und D. beschrieben ist.
4. Verkauf einer Option auf Warenterminkontrakte
D a s G e s c h ae f t : Beim Verkauf einer Option auf Warenterminkontrakte gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.B. Kaffee- oder Weizenkontrakte, verpflichten.
I h r R i s i k o : Auch diese Option unterliegt den unter B I.1. und 2. genannten Risiken. Zusaetzlich koennen noch erhebliche Risiken aus den nachfolgend unter D. beschriebenen Warentermingeschaeften bei Lieferungsverpflichtung oder Andienung des der Option zugrunde liegenden Warenterminkontraktes hinzukommen, die weit ueber Ihren urspruenglichen Einsatz hinaus gehen koennen.
III. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich
D a s G e s c h ae f t : Bei manchen Finanztermingeschaeften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um:
- Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veraenderliche Zahlgroeße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veraenderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln.
- Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz fuer eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit.
I h r R i s i k o : Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Faelligkeit des Geschaeftes besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Hoehe des Verlustes laesst sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit ueber eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.
C. Weitere Risiken aus Finanztermingeschaeften
(einschließlich Warentermingeschaefte)
I. Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko
D a s G e s c h ae f t : Wenn Sie ein Finanztermingeschaeft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen beanspruchte Gegenleistung auf auslaendische Waehrung (z.B. US $) oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z.B. bei Gold), sind Sie einem zusaetzlichen erheblichen Risiko ausgesetzt.
I h r R i s i k o : In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr koennen Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache fuer zusaetzliche unkalkulierbare Verluste sein:
Wechselkursschwankungen koennen
- den Wert der erworbenen Option verringern,
- den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfuellung des Finanztermingeschaeftes liefern muessen, wenn er in auslaendischer Waehrung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt fuer eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschaeft,, die Sie in auslaendischer Waehrung oder einer Rechnungseinheit erfuellen muessen.
- den Wert oder den Verkaufserloes des aus dem Finanztermingeschaeft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern.
II. Risikoausschließende oder – einschraenkende Geschäfte
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie waehrend der Laufzeit jederzeit Geschaefte abschließen koennen, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschaeften kompensieren oder einschraenken koennen. Ob diese Moeglichkeit besteht, haengt von den Marktverhaeltnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschaeftes ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschaeft nicht oder nur zu einem unguenstigen Marktpreis taetigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht.
III. Inanspruchnahme von Kredit
Ihr Risiko erhoeht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfuellung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Finanztermingeschaeften ueber Kredit finanzieren. In diesem Fall muessen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurueckzahlen koennen. Pruefen Sie vor Geschaeftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhaeltnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Dieses Risiko erhoeht sich drastisch, wenn Sie neben der Kreditaufnahme auch noch Finanztermingeschaefte mit Waehrungsrisiko abschließen.
IV. Nachschussverpflichtungen
Bei Abschluss von Termingeschaeften und beim Verkauf von Optionen muessen Sie eine Sicherheit stellen, Einschuss oder Margin genannt. Reicht dieses Margin bei Kursverlusten zur Sicherheit nicht aus, muessen Sie entweder auf Aufforderung unverzueglich nachschießen, also weiter Sicherheiten stellen, oder Ihre Position im Markt wird liquidiert. Nachschussverpflichtungen koennen weit ueber gestellte Sicherheiten hinausgehen und ihr gesamtes sonstiges Vermoegen erfassen. Zwangsliquidationen mangels Nachschuss koennen zu erheblichen Verlusten fuehren, die ueber die gestellten Sicherheiten weit hinausgehen koennen.
D. Besondere Risiken der Warentermingeschaefte
Neben den vorgenannten Risiken treten beim Abschluss von Warentermingeschaeften, insbesondere beim Abschluss von Futuregeschaeften, durch physische Leistungs- (short-Position) oder Abnahmeverpflichtungen (long-Position) noch erhebliche weitere Risiken hinzu.
I. Andienung und Lieferung
Es ist zu beachten, dass der Verkaeufer per Termin waehrend der Andienungszeit das Recht hat, die Ware anzudienen. Der Kaeufer per Termin kann Lieferung nur bei Auslaufen des Kontraktes verlangen. Die Lieferung an den innerhalb der Boerse festgelegten Lieferorten erfolgt an dem danach vom Verkaeufer bestimmten Lieferort in der vorgeschriebenen Menge und der vorgeschriebenen Qualitaetsspanne nach vorheriger Ankuendigung. Dabei kann der Verkaeufer den genauen Lieferzeitpunkt frei waehlen, muss jedoch innerhalb des Liefermonats liefern und diese Lieferung einen Werktag vorher ankuendigen (andienen) mit schriftlicher Andienung (note of delivery).
I h r R i s i k o : Ihr Risiko ohne rechtzeitige Glattstellung besteht als Kaeufer darin, sich einer ploetzlichen Andienung und damit einer Abnahmeverpflichtung ausgesetzt zu sehen. Als Verkaeufer koennen Sie sich beim Auslaufen eines Kontraktes ploetzlich mit einer Verpflichtung zur Lieferung konfrontiert sehen. Außerdem kann sich der Verkaeufer bei einer Glattstellung innerhalb des Liefermonats mit einem Terminkauf konfrontiert sehen, der mit einer Andienungsankuendigung belegt ist. Dies zwingt ihn zur Abnahme oder Weitergabe dieser Lieferung. Die Ware muss dann auf dem jeweiligen Kassamarkt zu den dortigen Bedingungen erworben oder verkauft werden. Hier koennen noch zusaetzlich die Kosten der dortigen Marktteilnehmer anfallen.
II. Abnahmeverpflichtung
Das Risiko erhoeht sich im Falle der Abnahmeverpflichtung dergestalt, dass man bei einem Warentermingeschaeft, welches nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschaeft glattgestellt wird, die erworbene Ware auch tatsaechlich abnehmen und vollstaendig bezahlen sowie die sich daraus ergebenden erheblichen zusaetzlichen Lager- und Transportkosten tragen muss. Das Verlustrisiko ist dabei im Vorhinein nicht bestimmbar und geht weit ueber etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persoenliche Vermoegen erfassen.
III. Lieferungsverpflichtung
Im Falle der Lieferungsverpflichtung bei einem nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschaeft glattgestellten Warentermingeschaeft muessen Sie die entsprechende Ware in der bestimmten Menge und Qualitaet kaufen, lagern und anliefern. Diese erheblichen Kosten muessen von Ihnen zusaetzlich getragen werden.- Dieses Kostenrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und geht weit ueber etwaig geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persoenliche Vermoegen erfassen.
IV. Prognose der Preisentwicklung
Bei Waren ist die zukuenftige Preisentwicklung aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren besonders schwer abzuschaetzen. Es koennen insbesondere wegen nicht vorhersehbarer Umstaende (z.B. Naturkatastrophen), die aber erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau haben, die Vorhersagen des kuenftigen Angebotsvolumens sehr erschwert sein. Auch die Nachfrage nach Waren kann starken Schwankungen unterliegen und ist nur schwer vorhersehbar.
E. Verbriefung in Wertpapieren
Die Risiken aus den oben geschilderten Geschaeften aendern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.B. Optionsschein) verbrieft sind.
F. Spezielle Risiken aus Finanztermingeschaeften
(einschließlich Warentermingeschaefte)
Wenn jemand Termingeschaefte abschließt, muss er zusaetzlich die folgenden speziellen Risiken beruecksichtigen. Ohne Kenntnis dieser bestehenden Risiken sollten keine Termingeschaefte durchgefuehrt werden.
1. Risiken des Geschaefts
a) Die aus diesen Geschaeften vom Kunden erworbenen befristeten Rechte koennen verfallen (Risiko des Totalverlustes) oder eine Wertminderung erleiden. Dies ist kein Ausnahmefall, sondern kommt per Saldo sogar ueberwiegend vor.
b) Das Verlustrisiko besteht bei gekauften Optionen in der aufgewendeten Optionspraemie und den erhobenen Kosten.
c) Bei anderen Termingeschaeften (Futures) und dem Verkauf von Optionen kann das Verlustrisiko nicht bestimmbar sein und kann auch weit ueber etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es koennen dann zusaetzliche Sicherheiten erforderlich sein.
Leistet der Auftraggeber diese bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Termingeschaefte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste koennen zu einer zusaetzlichen Verschuldung fuehren und damit auch das uebrige Vermoegen erfassen, da das Schuldrisiko nie im Voraus bestimmbar ist.
d) Geschaefte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Termingeschaeften ausgeschlossen oder eingeschraenkt werden sollen, koennen moeglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getaetigt werden. Dies gilt insbesondere fuer so genannte Verlustbegrenzungsauftraege (Stop Orders).
e) Ein zusaetzliches Risiko entsteht, wenn die Geschaefte in einer auslaendischen Waehrung oder einer auslaendischen Rechnungseinheit abgewickelt werden (Waehrungsrisiko).
f) So genannte Spread- oder Kombinationsgeschaefte sind nicht notwendigerweise risikoaermer als Einzelpositionen.
2. Risiken durch Transaktionskosten
a) Die Kosten fuer unsere Taetigkeit oder die anderer eingeschalteter Finanzdienstleister haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschaefte.
Aufschlaege, Disagios und Provisionen auf den oder neben dem Boerseneinsatz beeintraechtigen die Gewinnchancen, da die Kosten erst durch die entsprechende Preisentwicklung zugunsten des Kunden im Markt zurueckverdient werden muessen.
Die zu entrichtende Kommission/Courtage kann bei Optionen mit einer geringen Praemie (z.B. Optionen aus Geld und/oder bei kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar groeßer sein als die zu zahlende Praemie.
Der professionelle Boersenhandel, dessen Einschaetzungen die Preisbildung an den Boersen und Terminmaerkten bestimmt, beruecksichtigt Transaktionskosten fuer private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Maerkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer fuer den professionellen Boersenhandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschaetzung des professionellen Boersenhandels nicht beruecksichtigt.
Je hoeher deshalb die Transaktionskosten sind, umso geringer werden etwaige Gewinnchancen. Bei wiederholter Spekulation nach der Realisierung anfaenglicher Verluste ist ein positiver Verlauf der Gesamtspekulation so gut wie ausgeschlossen.
b) Erhoehung des Risikos bei Erstverlusten
Kommt es zu einem Erstverlust des Einsatzes, ist eine außerordentlich hohe Preisbewegung des Ausgangspreises eines Termingeschaeftes notwendig, um den finanziellen Ausgangspunkt wieder zu erreichen. Es ist vollkommen ungewiss, ob solche Preisbewegungen waehrend der Laufzeit dieser Geschaefte vorkommen.
Auch bei erneuten weiteren Verlusten und bei Folgegeschaeften koennen die zur Erlangung eines Per-Saldo-Gewinnes erforderlichen Marktbewegungen sich zu Hoehen potenzieren, die nicht nur einen Gewinn am Ende der Spekulation ausschließen, sondern zwangslaeufig zu endgueltigen Verlusten fuehren.
c) Erhoehung des Risikos durch hohe Geschaeftstaetigkeit
Transaktionskosten koennen im Verhaeltnis zum Markteinsatz absolut zu hoch oder aber relativ zu hoch sein, und zwar aufgrund zu haeufigen Ein- und Ausstiegs in und aus den Geschaeften.
Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Beratung des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Beraters haben, der einen Anteil an den Provisionen erhaelt (Provisionsschinderei bzw. Churning). Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenueber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise fuer das Geschaefts kalkuliert sind (z.B. Stop Order). Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen fuehren, mit der Folge von immer neum Anfall der Kosten, die dann den Einsatz auffressen, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveraenderungen auftraten. Gewinnchancen sind in solchen Faellen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert.
d) Kreditkostenrisiko
Termingeschaefte sind keine taugliche Kreditgrundlage. Sie sollten in keinem Fall mit Kredit finanziert werden. Misslingt die Spekulation, muss nicht nur der Kredit zurueckbezahlt werden, sondern zusaetzlich die Zinsen. Der Verlust wird dadurch nochmals groeßer.
3. Risiken in der Person des Vertragspartners und bei der Einschaltung von Dritten (Kontenbevollmaechtigten)
In der Person Ihres Vertragspartners , des konto-/depotfuehrenden Brokers, besteht ein Insolvenzrisiko. Ferner besteht ein Verwertungsrisiko, weil der Broker berechtigt ist, sein Kundenvermoegen nach Maßgabe bestimmter Regeln zu verleihen und als Pfand fuer eigene allgemeine Kredite zu verwenden. Diese Risiken sind nicht abgesichert, wenn der kontofuehrende Broker keiner Anlegerentschaedigungseinrichtung angehoert.
Bei der Einschaltung eines Dritten (Kontenbevollmaechtigten), der – etwa als Vermoegensverwalter – umsatzabhaengige Verguetungen erhaelt, besteht das Risiko, dass er aufgrund seines Verguetungsinteresses wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Transaktionen durchfuehrt (Spesenschinderei). Die hier bestehende Interessenkollision des kontofuehrenden Dritten, der einerseits zu einer sachgerechten Kontoführung verpflichtet ist und andererseits moeglichst hohe Verguetung erhalten moechte, stellt eine zusaetzliche Risikolage dar.
4. Unvermeidbarkeit der Risiken
Wenn Ihnen jemand erklaert, die obigen Risiken seien im konkreten Fall nicht vorhanden, so handelt er unbefugt. Die obigen Risiken lassen sich weder durch Beratung noch durch irgendeine technische Ausruestung oder durch Computerprogramme sicher ausschließen, sondern bestehen in jedem Fall.
Nach § 37d Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz koennen Sie die genannten Geschaefte nur dann verbindlich abschließen, wenn Sie durch Ihre Unterschrift bestaetigen, dass Sie ueber die Risiken von Finanztermingeschaeften (einschließlich Warentermingeschaefte) schriftlich informiert wurden.
Die hier genannten Risiken stellen nur einen kleinen Auszug der diesen Geschaeften innewohnenden Risiken dar. Eine umfassendere Risikoaufklaerung erhalten Sie im Zuge der uebersendung von weiterem Informationsmaterial.
Spezielle Risiken im Daytrading
Die Entwicklungen an den internationalen Kapitalmaerkten haben nicht nur zu neun Produktangeboten gefuehrt. Moderne Technologien haben teilweise auch die Art des Handels in Wertpapieren veraendert. Damit wird es moeglich, dasselbe Wertpapier, Geldmarktinstrument oder Derivat taggleich zu kaufen und zu verkaufen.
Man spricht dann auch von Day-Trading. Hierbei wird beabsichtigt, unter Ausnutzung schon kleiner und kurzfristiger Preisschwankungen eines einzelnen Wertes Veraeußerungsgewinne zu erzielen oder Kursrisiken zu begrenzen. Sofern Sie solche Geschaefte taetigen, sollten Sie sich ueber die besonderen Risiken im Klaren sein.
Bei der Durchfuehrung solcher Geschaefte ist zu beachten, dass das Day-Trading zu sofortigen Verlusten fuehren kann, wenn ueberraschende Entwicklungen dazu fuehren, dass der Wert der von Ihnen gekauften Finanzinstrumente taggleich sinkt und Sie zur Vermeidung weiterer Risiken (Over-night-Risiken) gezwungen sind, den gekauften Wert vor Schluss des Handelstages zu einem Kurs unterhalb des Ankaufspreises zu veraeußern.
Dieses Risiko erhoeht sich, wenn in Werte investiert wird, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Unter Umstaenden kann das gesamte, von Ihnen zum Day-Trading eingesetzte Kapital, verloren werden. Im uebrigen konkurrieren Sie bei dem Versuch, mittels Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern.
Sie sollten daher in jedem Fall ueber vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermaerkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivativen Finanzinstrumenten verfuegen.
Unterlegen Sie Ihre Day-Trading-Geschaefte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusaetzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rueckzahlung dieser Kredite auch im Falle des Day-Trading unabhaengig vom Erfolg Ihrer Day-Trading-Geschaefte besteht.
Durch regelmaeßiges Day-Trading veranlassen Sie eine unverhaeltnismaeßig hohe Anzahl von Geschaeften in Ihrem Depot. Die hierdurch entstehenden Kosten (z. B. Provisionen und Auslagen) koennen im Verhaeltnis zum eingesetzten Kapital und dem erzielbaren Gewinn unangemessen hoch sein.
Bei Termingeschaeften besteht darueber hinaus das Risiko, dass Sie noch zusaetzliches Kapital oder Sicherheiten beschaffen muessen. Dies ist dann der Fall, wenn taggleich Verluste eingetreten sind, die ueber Ihr eingesetztes Kapital bzw. die von Ihnen hinterlegten Sicherheitsleistungen hinausgehen.
Werden Ihnen spezielle Raeumlichkeiten zur Abwicklung von Day-Trading-Geschaeften zur Verfuegung gestellt, so kann die raeumliche Naehe zu anderen Anlegern in diesen Handelsraeumen Ihr Verhalten beeinflussen.
Spezielle Risiken im Devisenhandel FOREX
Wichtige Informationen ueber Verlustrisiken bei Devisengeschaeften
Devisengeschaefte sind mit einem hohen Verlustrisiko behaftet. Bevor Sie sich als Marktteilnehmer an den internationalen Devisenmaerkten engagieren, moechten wir Sie ueber Ablauf und Abwicklung, insbesondere aber ueber die typischen Risiken bei Devisengeschaeften informieren. Diese Risikoinformation kann nicht ueber alle moeglichen Risiken beim Devisenhandel aufklaeren und enthaelt dem gemaeß nur Hinweise zu den typischen Risiken des Devisenhandels und des Online-Devisenhandels. Der Handel mit Devisen und die damit verbundenen Risiken erfordern besondere Kenntnisse, Faehigkeiten und Erfahrungen und ist deshalb fuer viele Kapitalanleger nicht geeignet. Sie sollten deshalb sehr sorgfaeltig pruefen, ob der Online-Handel mit Devisen angesichts Ihrer Erfahrung, Anlageziele, finanziellen Moeglichkeiten und Ihren sonstigen anlagerelevanten persoenlichen Verhaeltnissen eine angemessene Form der Kapitalanlage darstellt. Wir bitten Sie, diese Risikoaufklaerung sorgfaeltig zu lesen und zu pruefen, ob Sie bereit und in der Lage sind, die mit Devisengeschaeften verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu tragen.
Das Geschaeft – Einfuehrung
Der Begriff “FOREX” ist eine Zusammensetzung der Wortkuerzel “for” – steht fuer “foreign” – und “ex” – steht fuer “exchange” – . FOREX bezeichnet den internationalen Devisenhandel, also den An- und Verkauf von Waehrungen. Man unterscheidet Devisengeschaefte in Devisenkassageschaefte und in Devisentermingeschaefte. Kassageschaefte werden typischerweise mit einer Wertstellung von zwei Werktagen nach Abschluss getaetigt. Der bei Wertstellung maßgebliche Kurs ist nicht festgelegt, sondern wird durch den Markt bestimmt. Devisenkassageschaefte koennen auch ueber Nacht offen gelassen und gleichsam auf den folgenden Tag verlagert werden. Man spricht in diesem Fall von einem “Swap”. Technisch wird diese Transaktion dergestalt abgewickelt, daß die urspruengliche Kassaposition mit Valuta vom naechsten Tag glattgestellt – “Tomorrow” – und gleichzeitig eine entsprechende neu Kassaposition mit Valuta vom folgenden Tag – “NEXT day” – aufgebaut wird. Mit dieser “TOM/NEXT-Order” koennen Devisenkassapositionen beliebig lange offen gehalten werden, ohne zu einem Devisentermingeschaeft zu werden. Bei Devisentermingeschaeften erfolgt die Wertstellung vereinbarungsgemaeß an einem bestimmten zukuenftigen Termin und zu einem im Vorhinein vereinbarten Kurs. Devisengeschaefte werden ungeachtet ihres aeußerst spekulativen Charakters nicht nur als Spekulationsgeschaefte abgeschlossen. Im Import- und Exportgeschaeft werden sie als probates Mittel zur Absicherung von Kursrisiken angesehen. Diese Art von Devisengeschaeften wird als “Hedgegeschaeft” bezeichnet. Marktteilnehmer der internationalen Devisenmaerkte waren bis vor einigen Jahren nur Banken, Versicherungen, Pensionskassen, andere institutionelle Anleger und die staatlichen Zentralbanken.
Im “normalen” Devisenkassageschaeft werden ueblicherweise Waehrungen gegen US $ gehandelt. Daneben hat sich ein eigener Markt, der so genannte “Cross Market” entwickelt, auf dem Devisengeschaefte abgewickelt werden, bei denen keine der quotierten Waehrungen der US Dollar ist, der Wechselkurs einer Nicht US-Dollar-Waehrung also nicht in US Dollar, sondern in einer anderen Nicht-US-Dollar-Waehrung definiert wird.
Kurse
Motor und Geschaeftsgrundlage der internationalen Devisenmaerkte sind die staendigen Kursschwankungen, die neben zahlreichen anderen Faktoren durch Angebot und Nachfrage des Marktes beeinflusst werden. Mit der globalen Vernetzung der Maerkte und Marktteilnehmer hat sich der Devisenmarkt in den vergangenen Jahren zum umsatzstaerksten aller Finanzmaerkte entwickelt. Die große Zahl der Marktteilnehmer und die dank moderner Kommunikationstechnologien moeglichen extrem kurzen Reaktionszeiten fuehren heute bisweilen an einem Tag zu Kursschwankungen, wie sie frueher nur ueber laengere Zeitraeume zu beobachten waren. Gerade in diesem Umstand liegt die besondere Attraktivitaet des FOREX-Handels, aber auch sein außerordentlich hohes Risiko. Die maßgeblichen Wechselkurse im Kassageschaeft werden durch den Geldkurs und den Briefkurs definiert. Im internationalen Devisengeschaeft werden diese Kurse als “Bid-Kurs” (der Geldkurs) und als “Ask-Kurs” (Briefkurs) bezeichnet. Bid-Kurs ist der Kurs, zu dem der Verkaeufer oder Haendler eine Waehrung einkauft. Ask-Kurs ist der Kurs, zu dem der Kaeufer die Waehrung ankauft. Die Differenz, auch “Spread” genannt, zwischen Bid-Kurs und Ask-Kurs ist mithin der Betrag, um den der Kontrahent die Waehrung teurer einkauft oder billiger verkauft. Bid-Kurs und Ask-Kurs liegen keineswegs fest. Vielmehr unterscheiden sich die Kurse insbesondere nach dem Volumen des Geschaefts und der Art des Kunden.
Margin und Leverage-Effekt
Eine Variante des Devisenkassageschaefts ist der koerperliche tatsaechliche Kauf einer Waehrung gegen Zahlung des entsprechenden Betrages einer anderen Waehrung. Angesichts der Vielzahl von Geschaeftsvorfaellen und der kurzen Laufzeiten der Geschaefte wird das Kassageschaeft typischerweise nicht gegen Zahlung des entsprechenden Gegenwerts einer anderen Waehrung abgewickelt. Vielmehr muss der Kaeufer zur Deckung des Risikos lediglich eine Mindestdeckung, die so genannte “Margin”, hinterlegen. In Hoehe der Margin ist das gehandelte Waehrungsvolumen durch Ihren Kapitaleinsatz gedeckt, der Restbetrag des Handelsvolumens ist gleichsam auf Kreditbasis finanziert.
Die Abwicklung des Devisengeschaeftes auf der Basis einer Margin reduziert zwar den Kapitaleinsatz des Kaeufers, der mit einem vergleichsweise geringen Kapitalstock ein vergleichsweise großes Handelsvolumen bewegen kann. Konsequenz des Margin-Geschaeftes ist aber, dass selbst geringe Kursschwankungen zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals fuehren koennen, wenn der Verlust die hinterlegte Margin ueberschreitet. Im Grundsatz gilt: Je geringer die Margin, desto groeßer die Gefahr des Totalverlustes des eingesetzten Betrages. In der Praxis wird dieser Zusammenhang als Hebeleffekt oder Leverage-Effekt bezeichnet. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Wirkung des Leverage-Effektes in Gewinn- und Verlustsituationen.
Der Spread: Angenommen der EUR/USD Kurs wird mit ’1,2430/ 37′. Dieser Kurs stellt den Spread zwischen Bid/Offer (Geld/Brief) zwischen dem EUR gegen den USD.
Die Offer: Die Offer bzw. der Briefkurs von 1,2437 ist der Kurs zu dem SIe EUR in USD tauschen koennen, oder in anderen Worten, Sie kaufen den EUR mit USD, Kauf EUR und Verkauf USD.
Das Bid: Das Bid, bzw. der Geldkurs 1,2430.
Going Long: Sie sind ueberzeugt, dass der EUR gegen den USD steigen wird und entschließen sich den EUR zu kaufen, bzw. eine “long” Position einzugehen @ 1,2437
Opening Buy: Sie kaufen 500.000,00 EUR @ 1,2437 USD
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Später:
Ihre Annahme ist richtig und der EUR steigt gegen den USD. Der Preis EUR/USD ist nun bei 1,2480/ 87. Sie schließen Ihre Position, und verkaufen EUR 500.000 @ 1,2480 ( bid preis/ Geldkurs)
Closing Sell: Sie verkaufen EUR 500.000 @ 1,2480
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Gewinn / Verlust Rechnung:
Volumen x (Verkaufspreis -Kaufpreis) = Gewinn & Verlust USD 500,000 x (1,2480 – 1,2437) = USD 2.150 Gewinn
Oder, Konvertierung USD 2.150 zurueck in EUR bei einem Preis von 1,2480 (Gewinn/Verlust ÷ EUR Preis) = Gewinnt & Verlust EUR (2.150 ÷ 1,2480) = EUR 1.722,75 Gewinn.
Mit der Aufloesung der Position haben Sie einen Bruttogewinn von EUR 1.722,75.
Haetten Sie die Marktbewegung verfehlt und EUR/USD verkauft bei 1,2430 und spaeter EUR/USD gekauft bei 1,2487 ein Verlust von EUR 2.282,38.
Das Beispiel zeigt, dass der Leverage-Effekt sowohl bei Gewinn- als auch bei Verlustgeschaeften zu extremen Ergebnissen neigt.
Sicherungsinstrumente
Es empfiehlt sich, die Risiken von Devisengeschaeften durch automatisierte Sicherungsinstrumente einzugrenzen. Ein typisches Sicherungsinstrument ist die “Stop-Loss-Order”. Unter diesem Begriff versteht man die Order, eine bestimmte Waehrungsposition zu kaufen oder zu verkaufen, sobald der Preis der jeweiligen Waehrung ein bestimmtes definiertes Limit ueberschreitet oder unterschreitet. Sobald der Preis das definierte Limit erreicht, wird die Order zum naechsten Preis ausgefuehrt. Je nach Marktlage kann der naechste Preis stark vom Limitpreis abweichen. Folge ist, dass trotz der Stop-Loss-Order Verluste entstehen. Auch die Stop-loss-Order bietet demgemaeß keine Garantie, von Handelsverlusten verschont zu bleiben. Insbesondere in dynamischen Marktsituationen koennen die Preisspruenge so groß sein, dass die Stop-Loss-Order Verluste nicht verhindern kann.
Des Weiteren ist zu beruecksichtigen, dass das Kurslimit bei Stop-Loss-Orders und bei den aehnlich wirkenden Stop-Limit-Orders maximal 10 Punkte vom aktuellen Kurs abweichen darf.
Kursanalyse
Devisengeschaefte erfordern schnelle Entscheidungen ueber Kauf oder Verkauf von Waehrungspositionen. Ohne die laufende Analyse der aktuellen Marktsituation und fundierte Prognosen ueber die Kursentwicklung koennen diese Entscheidungen nicht getroffen werden. Auf den internationalen Kapitalmaerkten haben sich zwei Analysemodelle durchgesetzt, die auch im FOREX-Handel praktiziert werden.
Die Fundamentalistische Analyse basiert auf der Annahme, dass der Verlauf der Devisenkurse von zahlreichen oekonomischen, politischen oder auch sozialen Faktoren bestimmt wird. Kauf- und Verkaufentscheidungen basieren auf der Analyse dieser Faktoren und ihrer Wechselwirkungen untereinander. Die technische Analyse und die mechanischen Handelssysteme geht von dem Ansatz aus, dass der Markt staendig wiederkehrenden, statistisch greifbaren Gesetzmaeßigkeiten unterliegt, aus denen sich die kuenftige Markt- bzw. Kursentwicklung ableiten oder hochrechnen laesst.
Wie auch immer – jeder Marktteilnehmer ist gezwungen, Maerkte und Kursentwicklung laufend zu analysieren. Ohne sorgfaeltige Analyse sind erfolgreiche Devisengeschaefte nicht vorstellbar. Allerdings bietet auch eine noch so sorgfaeltige und fundierte Kursanalyse niemals die Gewaehr, vor Handelsverlusten geschuetzt zu sein.
Leerlaufen von Risikoeinschränkungen
Die Risiken von Devisengeschaeften koennen durch Stop-Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders eingegrenzt werden. Das Risikomanagement mit Hilfe dieser Instrumente kann versagen, wenn die Orders nicht zu den beabsichtigten Preisen, nur zu verlustbringenden Preisen oder ueberhaupt nicht ausgefuehrt werden koennen. Die Risikobegrenzung durch Stop-Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders kann in dynamischen Marktphasen aufgrund der dann typischen großen Preisspruenge leer laufen.
Leverage-Effekt
Der Leverage-Effekt fuehrt auch bei Devisenkassageschaeften zu einem erhoehten Verlustrisiko. Je geringer der Eigenkapitaleinsatz des Kaeufers im Verhaeltnis zum Handelsvolumen (Margin) vereinbart wird, desto groeßer ist auch bei geringfuegigen Kursschwankungen das Risiko, einen großen Teil oder gar den gesamten Kapitaleinsatz zu verlieren (Totalverlust).
Weitere Risiken koennen sich aufgrund der Eigenheiten des Online-Trading ergeben. Insbesondere kann es aufgrund von Systemfehlern, Systemabstuerzen, uebertragungsfehlern, andere Stoerungen der Hardware oder Software oder der Unterbrechung der Verbindung dazu kommen, daß Auftraege, insbesondere auch Stop-Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders nicht oder nicht rechtzeitig uebermittelt oder ausgefuehrt werden koennen. Auch diese Fehler und Stoerungen koennen Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben.
